Online-Hundekurs verkaufen: Umsatzsteuer in Österreich, Deutschland und der Schweiz (Stand Oktober 2026)

Kurz gesagt
Aufgezeichnet, live oder vor Ort? Leistungsort, 10.000-Euro-Schwelle, OSS, Kleinunternehmerregelung AT/DE und Verkauf in die Schweiz – mit offiziellen Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob dein Kurs aufgezeichnet, live online oder vor Ort stattfindet, entscheidet über den Leistungsort.
- Unter 10.000 Euro grenzüberschreitendem Umsatz an Privatpersonen in der EU kann die Steuer im Sitzland bleiben.
- Kleinunternehmergrenze Österreich: 55.000 Euro brutto; Deutschland: 25.000 Euro Vorjahr und 100.000 Euro laufendes Jahr.
- Für die Schweiz gilt eine eigene Grenze von 100.000 Franken.
- Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wichtig: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er hilft dir, die richtigen Fragen zu stellen. Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung. Stand: Oktober 2026, alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.
Du willst einen Online-Hundekurs verkaufen – und spätestens beim ersten Kauf aus Deutschland oder der Schweiz kommt die Frage: Welche Umsatzsteuer gilt eigentlich? Dieser Ratgeber zeigt dir aus Sicht einer Hundetrainerin mit Sitz in Österreich, worauf es ankommt. Für Sitz in Deutschland und in der Schweiz gibt es eigene Abschnitte. Jede Zahl ist mit einer offiziellen Quelle verlinkt.
1. Welche Art von Kurs verkaufst du?
Für die Umsatzsteuer ist entscheidend, wie dein Kurs erbracht wird. Drei Fälle solltest du auseinanderhalten:
- Vorab aufgezeichneter Online-Kurs (Videos, Arbeitsblätter, Lernplattform, kaum persönlicher Einsatz pro Kauf): Das gilt in der Regel als elektronisch erbrachte Leistung. Für diese Leistungen gibt es in der EU eigene Regeln zum Leistungsort und zum One-Stop-Shop (OSS) (EU-Kommission, OSS).
- Live-Online-Kurs (du unterrichtest live per Video): Seit 1.1.2025 gelten Leistungen, die per Streaming übertragen oder virtuell verfügbar gemacht werden, gegenüber Privatpersonen dort als erbracht, wo die Kund:in wohnt (BMF, UStR 2000 Wartung 2024, Abschnitt 3a.13.3). Ob dein konkretes Format darunter fällt oder als elektronisch erbrachte Leistung gilt, solltest du mit deiner Steuerberatung klären.
- Präsenzkurs (Hundeplatz, Gruppe vor Ort): Hier bleibt es in aller Regel bei der Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kurs stattfindet. Mischformen (online plus vor Ort) mit Steuerberatung klären.
2. Leistungsort bei Privatkund:innen in der EU
Verkaufst du an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, ist der Leistungsort bei elektronisch erbrachten Leistungen grundsätzlich das Land der Kund:in. Es gibt aber eine Erleichterung für kleine Verkäufer:innen – die 10.000-Euro-Schwelle.
3. Die 10.000-Euro-Schwelle und der One-Stop-Shop (OSS)
Die EU hat eine EU-weite Schwelle von 10.000 Euro eingeführt. Bleiben deine grenzüberschreitenden Umsätze mit elektronisch erbrachten Leistungen (und Fernverkäufen von Waren) an Privatpersonen in anderen EU-Ländern darunter, kann die Umsatzsteuer in dem Land bleiben, in dem du ansässig bist (EU-Kommission, OSS).
Überschreitest du die Schwelle, gilt die Umsatzsteuer des Landes der Kund:in. Damit du dich nicht in jedem Land einzeln registrieren musst, gibt es den One-Stop-Shop: Du meldest und zahlst die ausländische Umsatzsteuer gesammelt über ein Portal in deinem Land (EU-Kommission, The One Stop Shop). Wie genau die Schwelle berechnet wird (Vorjahr, laufendes Jahr) und ab wann du umstellen musst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
4. Kleinunternehmerregelung in Österreich
Seit 1.1.2025 liegt die österreichische Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro brutto pro Jahr (vorher 35.000 Euro). Sie darf weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten werden (USP, Kleinunternehmen).
Neu ist auch die Toleranz: Überschreitest du die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent, darfst du bis zum Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer abrechnen; darüber werden alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig (USP, Kleinunternehmerregelung ab 2025).
Wichtig für Online-Kurse: Die österreichische Kleinunternehmerregelung befreit Umsätze, die in Österreich steuerbar sind. Liegt der Leistungsort wegen der 10.000-Euro-Schwelle im Land der Kund:in, gilt dort das jeweilige Recht. Für Tätigkeiten in anderen EU-Ländern gibt es seit 2025 die Möglichkeit, die dortige Kleinunternehmerregelung zu beantragen, solange ein unionsweiter Umsatz von 100.000 Euro nicht überschritten wird (USP, Steuerrechtliche Änderungen ab 2025). Wie das mit OSS zusammenspielt: unbedingt mit Steuerberatung klären.
5. Kleinunternehmerregelung in Deutschland (Sitz in Deutschland)
Hast du deinen Sitz in Deutschland, bist du seit 1.1.2025 Kleinunternehmer:in, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG; Erläuterung im BMF-Schreiben vom 18.3.2025). Für das Gründungsjahr gelten Besonderheiten – das klärst du mit deiner Steuerberatung.
Für Verkäufe an Privatpersonen in Österreich und anderen EU-Ländern gelten dieselben EU-Regeln wie oben: 10.000-Euro-Schwelle und OSS.
6. Sitz in der Schweiz
In der Schweiz sind Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mindestens 100.000 Franken Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielen; darunter bist du befreit, außer du verzichtest freiwillig darauf (ESTV, Mehrwertsteuerpflicht). Verkaufst du aus der Schweiz an Privatpersonen in der EU, kommen die EU-Regeln für Anbieter:innen außerhalb der EU ins Spiel (Nicht-EU-Verfahren im OSS, EU-Kommission). Die 10.000-Euro-Schwelle ist eine Erleichterung für Unternehmen mit Sitz in der EU – ob und wie sie für dich gilt, mit Steuerberatung klären.
7. Verkauf an Kund:innen in der Schweiz und in Liechtenstein (Sitz in AT oder DE)
Die Schweiz ist kein EU-Land, OSS gilt dort nicht. Auch ausländische Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, werden dort mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie weltweit mindestens 100.000 Franken Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen erzielen (ESTV, ausländische Unternehmen). Ob dein Online-Kurs als Leistung in der Schweiz gilt und welche Pflichten du hast, findest du in den MWST-Infos der ESTV – und klärst es mit deiner Steuerberatung. Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet; Details auch hier mit Steuerberatung klären.
8. Die Rechnung
Was auf deine Rechnung muss, hängt davon ab, ob du Kleinunternehmer:in bist (dann ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Befreiung) oder Umsatzsteuer verrechnest – und in welchem Land. Für OSS-Umsätze gelten eigene Hinweise zur Rechnungsstellung (EU-Kommission, Record Keeping and Invoicing). Lass dir deine Rechnungsvorlage einmal von deiner Steuerberatung prüfen.
9. Kursplattform und Zahlungsanbieter: Wer schuldet die Steuer?
Viele verkaufen über eine Kursplattform oder nehmen Zahlungen über einen Zahlungsanbieter an. Hier gibt es zwei grundlegend verschiedene Fälle:
- Der Anbieter wickelt nur die Zahlung ab (du verkaufst im eigenen Namen): Dann bleibst in der Regel du für die Umsatzsteuer verantwortlich.
- Die Plattform verkauft im eigenen Namen (sie tritt gegenüber der Kund:in als Verkäuferin auf, du bekommst eine Auszahlung): Dann kann die Plattform die Steuer schulden.
Welcher Fall bei deiner Plattform vorliegt, steht meist in deren Bedingungen. Die genaue Einordnung ist nicht pauschal belegbar – mit Steuerberatung klären.
10. Checkliste für deinen Kursverkauf
- Art des Kurses festlegen: aufgezeichnet, live online oder vor Ort?
- Wo sitzen deine Kund:innen? Privatpersonen oder Unternehmen?
- Grenzüberschreitende Umsätze an Privatpersonen in der EU im Blick behalten: Schwelle 10.000 Euro.
- Kleinunternehmergrenze prüfen: Österreich 55.000 Euro brutto, Deutschland 25.000 / 100.000 Euro, Schweiz 100.000 Franken.
- OSS-Registrierung klären, bevor du die Schwelle überschreitest.
- Verkäufe in die Schweiz und nach Liechtenstein gesondert prüfen.
- Plattform-Bedingungen lesen: Wer ist Verkäufer:in?
- Rechnungsvorlage von der Steuerberatung prüfen lassen.
Wie es weitergeht
Recht und Steuern sind ein eigenes Kapitel im Workbook „Mein Kurs, mein Business“ – dort planst du deinen Kurs vom Thema bis zum Verkauf. Wenn du noch keinen Kurs hast: Hol dir eines der kostenlosen Kursgerüste, zum Beispiel für einen Welpenkurs oder einen Junghundekurs.
Quellen (abgerufen am 16.10.2026)
- Unternehmensserviceportal (USP): Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)
- USP: Kleinunternehmerregelung ab 2025 – neue Umsatzgrenzen
- USP: Steuerrechtliche Änderungen ab 2025
- BMF Österreich: UStR 2000, laufende Wartung 2024 (Abschnitt 3a.13.3, Streaming ab 1.1.2025)
- § 19 UStG (Deutschland)
- Bundesfinanzministerium: Sonderregelung für Kleinunternehmer, Schreiben vom 18.3.2025
- ESTV: Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen
- EU-Kommission: VAT One Stop Shop (10.000-Euro-Schwelle)
- EU-Kommission: The One Stop Shop
Noch einmal: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Gesetze und Grenzen ändern sich. Bevor du entscheidest, sprich mit deiner Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist ein aufgezeichneter Online-Kurs eine elektronisch erbrachte Leistung?
In der Regel ja, wenn er weitgehend automatisiert über eine Plattform bereitgestellt wird. Die Einordnung deines konkreten Kurses klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was ist die 10.000-Euro-Schwelle?
Eine EU-weite Schwelle: Bleiben deine grenzüberschreitenden Umsätze mit elektronisch erbrachten Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern darunter, kann die Umsatzsteuer im Land deines Sitzes bleiben (Quelle: EU-Kommission, OSS).
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit 1.1.2025 55.000 Euro brutto pro Jahr, mit einer Toleranz von bis zu 10 Prozent bis zum Jahresende (Quelle: usp.gv.at).
Muss ich mich in der Schweiz registrieren?
Ausländische Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, werden ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 Franken mehrwertsteuerpflichtig (Quelle: ESTV). Ob das für deinen Kurs gilt, mit Steuerberatung klären.